Kosten

Auf Anfrage stelle ich Ihnen gerne Umfang und Kosten für Ihre Beratung zusammen.

Im Rahmen der Vorsorge/Prävention nach §20 SGB V werden in den meisten Fällen die Leistungen einer Ernährungsberatung nachträglich von Ihrer Krankenkasse bis zu 80 % bezuschusst. 
Sie benötigen hierfür eine ärztliche Verordnung oder Notwendigkeitsbescheinigung von Ihrem Hausarzt. Diese ärztliche Verordnung leiten Sie dann zusammen mit einem Kostenvoranschlag der Ernährungsberatung an Ihre Krankenkasse zur Abrechnung weiter. 
Privatversicherte Patienten bekommen ganz unterschiedliche Rückerstattungen.

Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung nach.